Von der Kindergrundsicherung zur Sozialstaatsreform
Der Koalitionsvertrag der Regierung Merz/Klingbeil führt im Bereich der Sozialpolitik aus:
Die Komplexität von Zuständigkeiten und Schnittstellen in unserem Sozialstaat erfordert jedoch eine grundsätzliche Betrachtung und Reform.
Mehr als 150 Leistungen des Bundes, die auf direkter oder indirekter Weise durch den Staat gewährt werden, sollen der Sozialstaatsgarantie gerecht werden. Nicht nur potentielle Anspruchsberechtige haben hier längst den Überblick verloren. Auch die zahlreichen zuständigen Behörden kennen die Sozialleistungen nur unzureichend. Und auch die Bescheide der Behörden sind nicht mehr nachvollziehbar. Selbst die Mitarbeitenden der Sozialbehörden haben Mühe, die Bescheide zu verstehen, die sie eigentlich erstellen.
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