Die AfD und die sächsischen Landtagswahlen

Mit dem Beschluss des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes vom 25. Juli 2019 wurde Klarheit in zweierlei Hinsicht geschaffen: die AfD ist nicht ganz weg vom Fenster der sächsischen Landtagswahlen am 1. September2019 und der Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Wahlausschüsse wird verbessert. Beide Entscheidungen sind in erster Linie positiv zu sehen.

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